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Diese Spielordnung gilt für Mitglieder des Beachvolleyball - Clubsystems
im Sporttreff Henrichenburg & alpincenter Bottrop
sowie deren Gäste. Sie ist Bestandteil und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anlagen.
Spielzeiten
Die Spielzeiten im Clubsystem sind identisch mit den allgemeinen Spielzeiten im Rahmen der Öffnungszeiten, die durch Aushang bekannt sind.
Belegungsplan
Die Mitglieder im Club-Spielsystem erhalten zwei Internet Reservierungsmöglichkeiten zur Nutzung der Hallen-Clubplätze im Sporttreff Castrop-Rauxel oder der Außen-Clubplätze des Alpin-Centers Bottrop. Das Spielrecht besteht ausschließlich auf den für den Club ausgewiesenen Plätzen. Jugendliche erhalten zwei Internet Reservierungsmarken, sie dürfen lediglich bis 18.00 Uhr vorreservieren. Das Spielen von Gästen ist nur in Verbindung mit einem Mitglied möglich und werktags nur außerhalb des 19:00 - 21:00 Uhr Zeitraumes. Für jeden Gast muss eine Gastmarke gebucht werden. Gastmarken werden dem buchenden Clubmitglied berechnet.
Preise It. Aushang oder Liste im Internet. Das Mitglied haftet für die Entrichtung der Gastgebühr.
Reservierung
Die Reservierung von Spielstunden ist bis zu 6 Tagen im Voraus per Internet möglich. Zur Buchung einer Stunde gehört jeweils die Kundennummer der vier Partner. Die Reservierung muss grundsätzlich mit den spielenden Personen identisch sein!
Wer einen Spielpartner sucht, reserviert sich durch das Buchen mit einer seiner beiden Reservierungsmöglichkeiten eine Stunde vor und gibt so Anderen die Möglichkeit, sich als Partner dazuzubuchen. Diese Vorreservierung hat nur Gültigkeit bis zum jeweiligen Vortag um 18.00 Uhr. Danach hat die Verwaltung das Recht, diese Stunden - falls sich kein Partner gefunden hat - und alle nicht vorreservierten Stunden zu belegen und auch clubextern frei zur Vermietung anzubieten. Nicht vorreservierte Clubplätze können von Clubmitgliedern auch frei, ohne Reservierung benutzt werden.
Der Platz muss jedoch dann geräumt werden, wenn Mitglieder oder die Verwaltung durch Reservierung einen Spielplatz geltend machen. Sollte ein Platz trotz Vorreservierung 15 Minuten nach Beginn der Spielstunde nicht belegt sein, so erlischt der Spielanspruch und er kann von anderen Mitgliedern bis zum Ende der Spielstunde ohne "Reservieren" belegt werden. Das Reservieren und Spielen mit fremder Reservierung ist grundsätzlich untersagt. Eine Spielstundenreservierung ist nur gültig, wenn alle Partner über den Termin informiert und zum Spielen bereit sind. "Vorsorgliche" Reservierungen sind nicht gestattet. Kommt eine Spielpaarung nicht zustande, besteht für die Spieler die Verpflichtung, die Stunde so früh wie möglich per Internet zu löschen. Das Reservieren, Absagen oder Verschieben fremder Buchungen ist streng untersagt und grundsätzlich nur der Verwaltung (z.B. durch telefonische Absage) gestattet. Falschreservierungen werden von der Verwaltung ohne Mitteilung an die Betreffenden gelöscht.
Beitragszahlung
Aufnahmegebühren sind bei Clubeintritt sofort fällig.
Der Beitrag für das Club-Spielsystem wird per Einzugsermächtigung zum 15. des jeweiligen Monats abgebucht. Spielrecht besteht nur bei fristgerechtem Beitragseingang. Kinder müssen von dem Tag an den Schülerbeitrag entrichten, an dem sie das 15. Lebensjahr vollenden. Der Schüler / Studentenstatus ist jährlich bis zum 30. Juli nachzuweisen. Ohne Nachweis wird automatisch der Erwachsenenbeitrag abgebucht.
Anzahl der Clubplätze
Freeplay verpflichtet sich pro 80 Clubmitgliedern je einen Beachcourt ausschließlich für den Clubspielbetrieb zur Verfügung zu stellen .
Geschäftsjahr/Kündigungsfrist
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Die Kündigungsfrist für den Clubaustritt beträgt 4 Wochen zum 31.08. eines Jahres. Eine Entlassung aus der Mitgliedschaft im laufenden Geschäftsjahr ist - gleich aus welchem Grund - nicht möglich. Die Kündigung ist fristgerecht durch eingeschriebenen Brief zuzustellen.
Maßnahmen bei Nichtbeachtung
Im Falle der Nichtbeachtung der Spielordnung kann die Verwaltung folgende Maßnahmentreffen:
1. Verstoß: 2 Wochen Spielverbot auf den Anlagen,
2. Verstoß: 4 Wochen Spielverbot auf den Anlagen,
3. Verstoß: fristlose Kündigung der Mitgliedschaft
Stand: 27. März 2006 |