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Beach - Volley - Night
Sa, 25.02.12 ab 19:00 Uhr
Funturnier für HobbySpieler/innen, Kosten: 5,-€ pro Nase Clubmitglieder spielen kostenlos! Anmeldung erwünscht - aber nicht erforderlich
Ü-18 Soccer-Night
Sa, 25.02.12 ab 19:00 Uhr
Meldeschluß ist 18:45!. Anstoß 19:00 Uhr. Start der neuen Serie - Jeder (ab 18 J.) kann mitspielen!!! Gerne mit Anmeldung: 02367-8003
Beach - Volley - Night
Sa, 31.03.12 ab 19:00 Uhr
Funturnier für HobbySpieler/innen, Kosten: 5,-€ pro Nase Clubmitglieder spielen kostenlos! Anmeldung erwünscht - aber nicht erforderlich
Ü-18 Soccer-Night
Sa, 31.03.12 ab 19:00 Uhr
Meldeschluß ist 18:45!. Anstoß 19:00 Uhr. Start der neuen Serie - Jeder (ab 18 J.) kann mitspielen!!! Gerne mit Anmeldung: 02367-8003
Feriencamp in den Osterferien 1.Wo
Mo, 02.04.12 ab 09:00 Uhr - 15:00 Uhr
Wie wär´s denn mit Beachsport oder SoccerFive in den Ferien? Von 9 Uhr bis 15 Uhr mit gemeinsamem Mittagessen. 5 Stunden Sport mit viel Fußball auf unseren SoccerFive-Courts oder Spielen im Sand wie Volleyball, Fußball, Handball, Völkerba
Feriencamp in den Osterferien 2.Wo
Mo, 09.04.12 ab 09:00 Uhr - 15:00 Uhr
Wie wär´s denn mit Beachsport oder SoccerFive in den Ferien? Von 9 Uhr bis 15 Uhr mit gemeinsamem Mittagessen. 5 Stunden Sport mit viel Fußball auf unseren SoccerFive-Courts oder Spielen im Sand wie Volleyball, Fußball, Handball, Völkerba
HAUSORDNUNG PDF Drucken E-Mail

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Soccerfive-Anlage samt ihren Nebeneinrichtungen. Sie ist für jeden Besucher verbindlich. Mit der Buchung eines Sporttreff-Platzes erkennt der Besucher die Bestimmungen der Hausordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Jeder Besucher der Sporttreff-Anlage hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

1. Betriebs- und Öffnungszeiten, Preise
Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der Tennistreff Hofzumberge GmbH festgelegt und in der Sporttreff-Anlage ausgehängt. Die Garderoben sind ½ Stunde nach Betriebsschließung zu verlassen. Die für die Benutzung der Sporttreff-Plätze von der Tennistreff Hofzumberge GmbH festgesetzten Gebühren sowie sonstigen Entgelte ergeben sich aus der ausgehängten Preistafel.

2. Einschränkung der Benutzung
Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen auf der Anlage ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren auf die Sporttreff-Plätze und in die Umkleiden ist nicht gestattet; das Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten.

3. Spielzeit
Eine Spielstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde und dauert 55 Minuten.

4. Spielbetrieb
a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Platzwart der Tennistreff Hofzumberge GmbH.

b) Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden.

c) Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der SoccerFive-Plätze ist nur mit sauberen Turnschuhen bzw. sauberen Multinockenschuhen (Tausendfüßler) gestattet (keine Stollen-/Nockenschuhe etc.) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist Wasser in PE-Flaschen.

d) Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Beendigung der Spielzeit (55 Minuten) zu verlassen.

e) Die Mitnahme von Kindern auf das Spielfeld geschieht im Hinblick auf das Verletzungsrisiko auf eigene Gefahr.

f) Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.

g) Die Duschen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

i) Die Wertsachenfächer müssen spätestens 1 Stunde nach Spielende geräumt werden und unverschlossen bleiben. Eine Dauerbelegung der Umkleiden ist nicht gestattet. Nicht entleerte Wertsachenfächer werden durch das Personal geräumt. Die Gegenstände werden wie Fundgegenstände behandelt. Bei Abholung sind die Kosten für den Austausch des Schrankschlosses zu entrichten.

j) Die Anlage ist sauber zuhalten und Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

k) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen ist der Platzwart berechtigt, ein Platz –und Hallenverbot auszusprechen. In besonders schweren Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch die Tennistreff Hofzumberge GmbH ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgelts.

5. Platzmiete
Die Platzmiete ist vor dem Spielbeginn zu entrichten.

6. Vorbestellungen
Vorbestellungen werden bei freier Platzkapazität grundsätzlich entgegengenommen. Die Platzmiete ist auch bei Nichtinanspruchnahme zur Zahlung fällig, es sei denn, der Platz kann bei rechtzeitiger Abbestellung – mindestens 48 Stunden vorher – anderweitig vermietet werden.

 

7. Parkplätze
Für die Benutzer des Sporttreff stehen vor der Anlage kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

 

8. Sportsbar
Die Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.  Der Zutritt zur Sportsbar ist frei.

 

9. Haftung
Die Tennistreff Hofzumberge GmbH haftet – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit- nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Sporttreff-Anlage beeinträchtigende Ereignisse, haftet die Tennistreff Hofzumberge GmbH nicht.
Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder Garderobenschränken belassen werden, übernimmt die Tennistreff Hofzumberge GmbH keinerlei Haftung.
Ersatzansprüche von Gästen gegen die Tennistreff Hofzumberge GmbH sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.
Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtungen und Anlagen der Tennistreff Hofzumberge GmbH verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.

10. Gerichtsstand ist Castrop-Rauxel


Jan 2012, Tennistreff Hofzumberge GmbH

 

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